Investitionsprogramm Landwirtschaft

Update Januar 2023: Nächste Förderrunde startet am 16.01.2023

In der Zeit vom 16. bis 26. Januar findet das nächste Interessenbekundungsverfahren für das "Investitions- und Zukunftsprogramm in der Landwirtschaft" statt. Eine Teilnahme ist verpflichtend sollten Sie an einer Förderung aus dem Programm interessiert sein.

Zur Teilnahme ist eine Registrierung im Förderportal nötig. Die Registrierung ist jederzeit möglich. 


Update Juni 2022: Interessenbekundung startet am 18. Juni 2022 und Änderungen im Förderprogramm:

Das neue Interessenbekundungsverfahren startet am 18. Juli 2022 und endet am 27. Juli 2022. Alle an einer Förderung interessierten Unternehmen können sich beteiligen.

Interessenbekundungen aus dem April 2021 verlieren ihre Gültigkeit. Alle an einer Förderung interessierten Unternehmen müssen erneut am Interessenbekundungsverfahren teilnehmen, dazu ist eine vollständige Registrierung im Förderportal notwendig. Die Registrierung ist auch bis zum Ende des Interessenbekundungsverfahrens und darüber hinaus möglich. 

Weiter hatte es eine  Anpassung der Förderkategorien auf Basis der Richtlinie vom 27. Mai 2022 gegeben. Güllewagen sind ab der nächsten Förderrunde nicht mehr förderfähig. Unsere Selbstfahrer, Applikationstechnik, etc. bleiben von der Anpasseung jedoch unberührt und sind nach wie vor förderberechtigt. 


Investitionsprogramm Landwirtschaft läuft weiter

Update: Jetzt werden Anträge aus 2021 berücksichtig:

Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat begonnen erneut Einladungen zur Antragsstellung an landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen zu versenden. Es werden die Interessenbekundungen von Ende April 2021 und die daraus resultierenden Reihungen genutzt. Hierzu stehen aktuell 50 Mio. Euro zur Verfügung. 

Sobald der Haushalt für das Jahr 2022 durch den deutschen Bundestag beschlossen ist, was nicht vor Mitte 2022 erwartet wird, beginnt die Landwirtschaftliche Rentenbank ein neues Interessenbekundungsverfahren zu starten. An diesem Verfahren können sich alle förderfähigen Betriebe beteiligen. 

 


Neues Verfahren zur 2. Antragsrunde

Informationen und wichtige Fristen:

  • Dem Antragsverfahren wird eine Interessenbekundung vorangestellt, zu der Sie aktiv per E-Mail eingeladen werden. Hierfür ist die Registrierung im Online-Portal der Rentenbank bis zu, 21.04.2021 Voraussetzung. Bereits bestehende Registrierungen sind weiterhin gültig.
  • Nach der Registrierung erhalten Sie am 23.04. 2021 von der Landwirtschaftlichen Rentenbank eine Einladung zur Teilnahme an einem "Interessenbekundungsverfahren". Hier könnnen Sie dann mitteilen, ob Sie an der kommenden Antragsrunde teilnehmen möchten und ob Sie auch prinzipielles Interesse an einer weiteren Antragsrunde in den kommenden Jahren haben.
  • Das "Interessenbekundungsverfahren" läuft bis zum 30.04.2021, sodass genug Zeit für eine Rückmeldung besteht. Es werden hier der gewünschte Förderbereich der Investition, das gewünschte Jahr der Förderung sowie eine unverbindliche, ungefähre Kostenschätzung abgefragt.
  • Per Zufallsverfahren werden anschließend alle eingegangenen Interessenbekundungen in eine Reihenfolge gebracht. Anhand dieser Reihenfolge wird die Rentenbank voraussichtlich ab 6. Mai 2021 nach und nach die per Zufall ausgewählten Unternehmen dazu einladen innerhalb einer vorgegebenen Frist (jeweils 30 Tage ab der Einladung) einen Zuschussantrag zu stellen.
  • Zunächst werden die Interessenbekundungen für das Jahr 2021 bearbeitet. Die weitere Antragstellung erfolgt dann wie bisher über das bereits bekannte Verfahren bei der Rentenbank und der Hausbank.

Hinweis zur Lieferfrist der 1. Antragsrunde:
Aufgrund von Lieferschwierigkeiten in diesem Jahr wird die bisherige Lieferfrist vom 31. Oktober bis zum 1. Dezember 2021 verlängert.

 


Förderung des BMEL

Seit dem 11.01.2021 läuft das Investitionsprogramm Landwirtschaft des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Das BMEL unterstützt damit gezielt landwirtschaftliche Betriebe, die in moderne Technologie investieren wollen, um mehr Klima-, Natur- und Umweltschutz umzusetzen.

Die Gesamtfördersumme beträgt 1 Milliarde Euro, wovon 816 Millionen Euro in die Investitionsförderung und 184 in die Forschungsförderung fließen. Jährlich stehen ca. 200 Millionen Euro für Investitionen zur Verfügung.


Das Wichtigste im Überblick

Förderungszeitraum: 11.01.2021 bis 31.12.2024

Förderungshöhe:

  • 40 % für Primärerzeuger (Landwirte)
  • 20 % für kleine Lohn- und Dienstleistungsunternehmen und Maschinenringe (bis 10 Millionen Euro Umsatz und unter 50 Mitarbeiter)
  • 10 % für mittlere Lohn- und Dienstleistungsunternehmen und Maschinenringe (bis 50 Millionen Euro Umsatz und unter 250 Mitarbeiter

Mindesthöhe Investitionssumme: 10.000 Euro

Darlehenshöhe: mindestens 60 % der förderfähigen Investitionssumme


Alle hier aufgerührten Angaben sind ohne Gewähr und Änderungen sind vorbehalten. Geltend sind die Informationen auf der offiziellen Seite der Rentenbank.