Anpassung Investitionsprogramm Landwirtschaft

Sehr geehrte Vertriebspartner,

 

das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat eine Änderung der Kriterien für die Positivliste des Investitionsprogramms Landwirtschaft mit Bekanntmachung vom 17.6.2022 vorgenommen: „Tankwagen zur Aufbringung flüssiger Wirtschaftsdünger sind im Rahmen der Neufassung der Förderrichtlinie nicht mehr förderfähig.“

 

Wir möchten betonen, dass weiterhin Applikationstechniken (Einarbeitungsgeräte für Wirtschaftsdünger, Schleppschuhverteiler), NIR Sensoren sowie Selbstfahrer zur Wirtschaftsdüngeraufbringung entsprechend der aktuellen Positivliste förderfähig sind.

 

Wir sehen weiterhin einen hohen Investitionsbedarf in der Gülletechnik, da entsprechend der Düngeverordnung ab dem 1.2.2025 auf bewachsenen Flächen inklusive Grünland Wirtschaftsdünger nur noch streifenförmig aufgebracht werden darf und die Einarbeitungsfrist auf unbewachsenen Flächen ab dem 1.2.2025 generell nur noch eine Stunde beträgt.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Stefan Kotte

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